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Wärmepumpen von YANMAR sind in mehrfacher Hinsicht zukunftsweisend. Sie überzeugen durch ihre hohe Effizienz, arbeiten mit natürlichen Kältemitteln mit sehr niedrigem Treibhauspotenzial und nutzen Umwelt- oder Abwärme als wertvolle Energiequelle. Der Einsatz effizienter Wärmepumpen wird daher auch im Rahmen der novellierten Förderprogramme des Bundes weiterhin unterstützt.
Sollen unsere Wärmepumpen in einem Neubau zum Einsatz kommen, kann eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) in Betracht kommen. Dabei wird nicht die Wärmepumpe als Einzelmaßnahme, sondern die energetische Qualität des gesamten Gebäudes bewertet. Für Wohn- und Nichtwohngebäude stehen hierfür unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung.
Geht es hingegen um die Modernisierung einer bestehenden Heizungsanlage, greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe beträgt die Grundförderung aktuell 30 % der förderfähigen Kosten. Im Wohngebäudebereich können abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen weitere Förderboni hinzukommen.
Auch mit den seit Juli 2026 geltenden Förderbedingungen bleiben effiziente Wärmepumpen damit ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Förderung zur energetischen Modernisierung von Gebäuden. Der Einsatz natürlicher Kältemittel bietet darüber hinaus langfristige Vorteile im Hinblick auf Klimaschutz, regulatorische Anforderungen und die Zukunftssicherheit der Anlage.
Ab 2027 sind bei Wärmepumpen zudem zusätzliche Anforderungen an die europäische Wertschöpfung für die volle Förderhöhe vorgesehen. Welche Förderkonditionen im konkreten Projekt gelten, hängt daher vom Zeitpunkt der Antragstellung, vom jeweiligen Gebäude sowie von der eingesetzten Wärmepumpe ab.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme weiterhin mit attraktiven Zuschüssen. Ergänzend kann für bereits bezuschusste Maßnahmen ein zinsgünstiger Kredit in Anspruch genommen werden.
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe beträgt die Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden können abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen zusätzliche Boni erhalten.
Beim Austausch bestimmter alter Heizungsanlagen wird derzeit ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gewährt. Darüber hinaus können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 % erhalten.
Die verschiedenen Förderbausteine können miteinander kombiniert werden. In der Regel ist die Förderung auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro kann die maximale Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % betragen.
Zusätzlich zur Zuschussförderung steht ein Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro wird dieser zusätzlich zinsverbilligt.
Während der Förderantrag nun bei der KfW zu stellen ist, obliegt die Einstufung einer Anlage als förderfähig weiterhin dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Aufgrund der vorgelegten Nachweise hat das BAFA unsere Wärmepumpen in seine interne Liste der förderfähigen Anlagen aufgenommen. Diese Liste ist nicht auf der Website des BAFA einsehbar.
Die neuen Richtlinien für die BEG-EM sind parallel zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass der Förderantrag für Anlagen zur Wärmeerzeugung nun über die KfW gestellt wird. Dem Antrag beizufügen ist außerdem ein abgeschlossener Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen. Nach Erhalt der Förderzusage muss der Einbau innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten erfolgen.
Eine Besonderheit ist eine Übergangsregelung. Zuerst, seit dem 27. Februar, konnten nur private Selbstnutzende im Einfamilienhaus einen Förderantrag stellen. Seit dem 28. Mai sind private Besitzer von Mehrfamilienhäusern hinzugekommen und erst im weiteren Verlauf des Jahres 2024 wird der Kreis um Gruppen wie Unternehmen erweitert. Bauherren in diesen Gruppen können den Heizungstausch aber schon jetzt beauftragen, bis zum 31. August 2024 umsetzen und bis zum 30. November 2024 nachträglich einen Förderantrag stellen. In diesem Fall erfolgt die Umsetzung auf eigenes Risiko, da kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Grundförderung
30 %
Effizienzbonus
5 %
Gesamtförderung *
35 %
Bewilligungszeitraum
36 Monate
Höchstgrenze bei Nichtwohngebäuden,
berechnet auf Basis der Nettogrundfläche
Euro/qm
> 150 bis 400 m²: 200 €/m²
> 400 bis 1000 m²: zusätzlich 120 €/m²
> 1000 m²: zusätzlich 80 €/m²
*Für private Selbstnutzer sind weitere Boni verfügbar.
Quelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
Stand 16. Januar 2024
Allgemeine Daten:
Hinweis:
Für die Förderung einer „Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ ist
eine TPB (Technische Projektbeschreibung) eines EEE (Energie-Effizienz-
Experten) optional.
Kostenaufstellung der Anlagentechnik:
50.000 €
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Summe):
122.000 €
Fördersumme (35 % + 10 %)
54.900 €
Allgemeine Daten:
Hinweis:
Für die Förderung einer „Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ ist eine TPB
(Technische Projektbeschreibung) eines EEE (Energie-Effizienz-Experten) optional. Für
die Förderung von „Anlagentechnik (außer Heizung)“ ist diese TPB zwingend erforderlich.
Kostenaufstellung der Anlagentechnik:
125.000 €
7.000 €
9.000€
2.500 €
Anschaffung des Lüftungsgerätes
20.000 €
40.000 €
1.000 €
1.500 €
196.000 €
Anlagentechnik [gemäß Richtlinie 5.2 a) bis e)]:
62.500 €
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Summe):
258.500 €
68.600 €
12.500 €
Allgemeine Daten:
Hinweis:
Für die Förderung einer „Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ ist
eine TPB (Technische Projektbeschreibung) eines EEE (Energie-Effizienz-
Experten) optional.
Kostenaufstellung der Anlagentechnik:
50.000 €
(Transport, Unterkonstruktion, Kältemittelleitungen und Komponenten
bis hin zu den Innengeräten)
15.500€
(Innengeräte (Fancoils))
50.000 €
Summe der geplanten förderfähigen Kosten für Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung [gemäß Richtlinie 5.3 b) bis h)]:
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Summe):
122.000 €
Fördersumme (35 %)
42.700 €
Neben der BEG sind zahlreiche weitere Förderangebote der öffentlichen Hand verfügbar, deren Konditionen sich häufig ändern können. Daher lohnt sich der Weg zu einer externen Beratung, die einen umfassenden Überblick über die aktuelle Förderlandschaft sowie einschlägiges Detailwissen hat. Eigene Recherchen im Internet können erste Anhaltspunkte zu den verfügbaren Optionen liefern.
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