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Wärmepumpen von YANMAR sind in mehrfacher Hinsicht zukunftsweisend. Sie überzeugen durch ihre hohe Effizienz, arbeiten mit natürlichen, klimaschonenden Kältemitteln und nutzen Umweltwärme als nachhaltige Energiequelle. Aus diesem Grund wird der Einbau unserer Wärmepumpen schon seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand gefördert. Das bleibt auch mit den 2024 geltenden Förderrichtlinien so – und die Bearbeitung der Förderanträge soll zukünftig sogar schneller werden.
Sollen unsere Wärmepumpen in einem Neubau zum Einsatz kommen, erfolgt eine umfassende Betrachtung nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude (BEG-WG bzw. BEG-NWG).
Geht es hingegen um die Modernisierung vorhandener Heizungsanlagen, greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). In diesem Rahmen können Sie für den Einbau einer YANMAR-Wärmepumpe einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 35 % erhalten. Der Wert ergibt sich aus einer Basisförderung zuzüglich eines Effizienzbonus, da unsere Anlagen ein natürliches Kältemittel verwenden.
Alle Maßnahmen zum Einbau eines neuen Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wahlweise mit einem Zuschuss und einem Kredit – bis zu einem Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro zudem zinsverbilligt – unterstützt.
Ab 2024 erhalten Personen, die eine klimafreundliche Heizung einbauen, eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Zusätzlich gibt es bis einschließlich 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch einer alten fossilen Heizung. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich erhalten einkommensabhängig einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel oder Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, wird ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent gewährt. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf jedoch 70 Prozent der Kosten nicht überschreiten.
Während der Förderantrag nun bei der KfW zu stellen ist, obliegt die Einstufung einer Anlage als förderfähig weiterhin dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Aufgrund der vorgelegten Nachweise hat das BAFA unsere Wärmepumpen in seine interne Liste der förderfähigen Anlagen aufgenommen. Diese Liste ist nicht auf der Website des BAFA einsehbar.
Die neuen Richtlinien für die BEG-EM sind parallel zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass der Förderantrag für Anlagen zur Wärmeerzeugung nun über die KfW gestellt wird. Dem Antrag beizufügen ist außerdem ein abgeschlossener Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen. Nach Erhalt der Förderzusage muss der Einbau innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten erfolgen.
Eine Besonderheit ist eine Übergangsregelung. Zuerst, seit dem 27. Februar, konnten nur private Selbstnutzende im Einfamilienhaus einen Förderantrag stellen. Seit dem 28. Mai sind private Besitzer von Mehrfamilienhäusern hinzugekommen und erst im weiteren Verlauf des Jahres 2024 wird der Kreis um Gruppen wie Unternehmen erweitert. Bauherren in diesen Gruppen können den Heizungstausch aber schon jetzt beauftragen, bis zum 31. August 2024 umsetzen und bis zum 30. November 2024 nachträglich einen Förderantrag stellen. In diesem Fall erfolgt die Umsetzung auf eigenes Risiko, da kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Grundförderung
30 %
Effizienzbonus
5 %
Gesamtförderung *
35 %
Bewilligungszeitraum
36 Monate
Höchstgrenze bei Nichtwohngebäuden,
berechnet auf Basis der Nettogrundfläche
Euro/qm
> 150 bis 400 m²: 200 €/m²
> 400 bis 1000 m²: zusätzlich 120 €/m²
> 1000 m²: zusätzlich 80 €/m²
*Für private Selbstnutzer sind weitere Boni verfügbar.
Quelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
Stand 16. Januar 2024
Allgemeine Daten:
Hinweis:
Für die Förderung einer „Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ ist
eine TPB (Technische Projektbeschreibung) eines EEE (Energie-Effizienz-
Experten) optional.
Kostenaufstellung der Anlagentechnik:
50.000 €
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Summe):
122.000 €
Fördersumme (35 % + 10 %)
54.900 €
Allgemeine Daten:
Hinweis:
Für die Förderung einer „Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ ist eine TPB
(Technische Projektbeschreibung) eines EEE (Energie-Effizienz-Experten) optional. Für
die Förderung von „Anlagentechnik (außer Heizung)“ ist diese TPB zwingend erforderlich.
Kostenaufstellung der Anlagentechnik:
125.000 €
7.000 €
9.000€
2.500 €
Anschaffung des Lüftungsgerätes
20.000 €
40.000 €
1.000 €
1.500 €
196.000 €
Anlagentechnik [gemäß Richtlinie 5.2 a) bis e)]:
62.500 €
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Summe):
258.500 €
68.600 €
12.500 €
Allgemeine Daten:
Hinweis:
Für die Förderung einer „Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ ist
eine TPB (Technische Projektbeschreibung) eines EEE (Energie-Effizienz-
Experten) optional.
Kostenaufstellung der Anlagentechnik:
50.000 €
(Transport, Unterkonstruktion, Kältemittelleitungen und Komponenten
bis hin zu den Innengeräten)
15.500€
(Innengeräte (Fancoils))
50.000 €
Summe der geplanten förderfähigen Kosten für Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung [gemäß Richtlinie 5.3 b) bis h)]:
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Summe):
122.000 €
Fördersumme (35 %)
42.700 €
Neben der BEG sind zahlreiche weitere Förderangebote der öffentlichen Hand verfügbar, deren Konditionen sich häufig ändern können. Daher lohnt sich der Weg zu einer externen Beratung, die einen umfassenden Überblick über die aktuelle Förderlandschaft sowie einschlägiges Detailwissen hat. Eigene Recherchen im Internet können erste Anhaltspunkte zu den verfügbaren Optionen liefern.
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