EEW
Bundesförderung für Energie-
und Ressourceneffizienz
in der Wirtschaft

Bundesförderung

für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Zum 15. Februar 2024 ist die novellierte Richtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten.

Das Förderprogramm

ist in 6 Module unterteilt

Für die von uns angebotenen Lösungen arbeiten wir mit externen Energieberatern und Förderspezialisten zusammen.

Modul 1

Gewerbliche
Klimaschutztechnologien

Modul 1 fördert den Erwerb und die Montage von Elektromotoren mit hoher Effizienz, Pumpen, Ventilatoren und Druckluftgeneratoren. Die beantragte Anlage oder Komponente muss eine vorhandene Anlage oder Komponente ersetzen. Wärmedämmmaßnahmen an vorhandenen Anlagen und Wärmetauscher zur Nutzung der Abwärme aus vorhandenen Anlagen werden ebenfalls unterstützt. Es dürfen nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beantragen.

Modul 2

Prozesswärme aus
Erneuerbaren Energien

Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien wie Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen und Biomassefeuerungsanlagen werden über Modul 2 gefördert. Für Prozesse wie die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen muss die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme zu über 50 % genutzt werden.

Modul 3

MSR, Sensorik und
Energiemangement-Software

Im Rahmen von Modul 3 werden Software und Hardware gefördert, die mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems in Verbindung stehen.

Modul 4

Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Basisförderung
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) haben durch die Basisförderung die Möglichkeit, Investitionen zu unterstützen, die in bestimmte Technologiekategorien fallen, ohne dafür ein umfassendes Einsparkonzept zu entwickeln. Anlagen oder Bauteile, die eine Finanzhilfe beanspruchen, müssen bestehende ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. Es ist notwendig, dass der Bedarf an Endenergie durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 % gesenkt wird.

Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller/gewerblicher Prozesse ist weitgehend technologieoffene. Wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in einer bestimmten Höhe nachgewiesen werden können, ist eine Förderung möglich.

Modul 5

Transformationspläne

Das Ziel der Förderung von Transformationsplänen besteht darin, Unternehmen dabei zu helfen, ihre eigene Umstellung auf eine Treibhausgasneutralität zu planen und umzusetzen. Ein Transformationsplan umfasst unter anderem einen Katalog mit spezifischen unternehmensspezifischen Maßnahmen, die eine erhebliche Senkung der Treibhausgasemissionen bewirken können.

Modul 6
Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Modul 6 fördert den Austausch bestehender Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl, bzw. mit Energieträgern aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) betrieben werden. Gefördert wird der Ersatz durch elektrische oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen. Nicht nur der Austausch, auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen sind dabei förderfähig.

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