EEW
Bundesförderung für Energie-
und Ressourceneffizienz
in der Wirtschaft

Bundesförderung

für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt Unternehmen bei Investitionen in energieeffiziente und klimafreundliche Technologien. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Dekarbonisierung industrieller und gewerblicher Prozesse.

Das Förderprogramm

ist in 6 Module unterteilt

Für die von uns angebotenen Lösungen arbeiten wir mit externen Energieberatern und Förderspezialisten zusammen.

Modul 1

QUERSCHNITTSTECHNOLOGIE

Modul 1 fördert den Erwerb und die Montage von Elektromotoren mit hoher Effizienz, Pumpen, Ventilatoren und Druckluftgeneratoren. Die beantragte Anlage oder Komponente muss eine vorhandene Anlage oder Komponente ersetzen. Wärmedämmmaßnahmen an vorhandenen Anlagen und Wärmetauscher zur Nutzung der Abwärme aus vorhandenen Anlagen werden ebenfalls unterstützt. Es dürfen nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beantragen.

Modul 2

Prozesswärme aus
Erneuerbaren Energien

Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien wie Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen und Biomassefeuerungsanlagen werden über Modul 2 gefördert.
Für Prozesse wie die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen muss die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme zu über 50 % genutzt werden.
Für Wärmepumpen beträgt die Förderquote bezogen auf die förderfähigen Investitionsgesamtkosten derzeit 40 % für große Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 60 % für kleine Unternehmen. Die maximale Förderung beträgt 20 Mio. Euro pro Vorhaben.
Bei einer Förderung über Modul 2 muss die Wärmepumpe die nutzbar gemachte Wärme überwiegend aus erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen beziehen und mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Die anteilige Nutzung von Abwärme ist zulässig, sofern der überwiegende Anteil der Wärme im Jahresdurchschnitt aus den genannten erneuerbaren Quellen stammt.

Wichtig ab 2027: Für Förderanträge ab dem 1. Januar 2027 sind Wärmepumpen, in denen nicht ausschließlich natürliche Kältemittel eingesetzt werden, von der EEW-Förderung ausgeschlossen.

Modul 3

MSR, Sensorik und
ENERGIEMANAGEMENT-SOFTWARE

Im Rahmen von Modul 3 werden Software und Hardware gefördert, die mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems in Verbindung stehen.

Modul 4

Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Basisförderung
Kleine und Mittlere mittlere Unternehmen (KMU) haben durch die Basisförderung die Möglichkeit, Investitionen zu unterstützen fördern zu lassen, die in bestimmte Technologiekategorien fallen, ohne dafür ein umfassendes Einsparkonzept zu entwickeln. Anlagen oder Bauteile, die eine Finanzhilfe beanspruchen für die eine Förderung beantragt wird, müssen bestehende ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. Es ist notwendig, dass der Bedarf an Endenergie durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 % gesenkt wird.
Die Basisförderung beträgt 15 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen.

Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller/gewerblicher Prozesse ist weitgehend technologieoffene technologieoffen. Wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in einer bestimmten Höhe ein Treibhausgas-Einsparpotenzial von mindestens 30 % nachgewiesen werden kann, ist eine Förderung möglich.

Für YANMAR-Lösungen ist die Premiumförderung insbesondere für Projekte interessant, die sich nicht Modul 2 zuordnen lassen. Dazu können beispielsweise Wärmepumpenanwendungen mit einem hohen Anteil industrieller Abwärme sowie Kälteanlagen und Kaltwassersätze zur primären Bereitstellung von Prozesskälte gehören.
Für bestimmte besonders klimafreundliche Vorhaben, insbesondere zur Elektrifizierung mit erneuerbaren Energien oder zur außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme, kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus gewährt werden.

Modul 5

Transformationspläne

Das Ziel der Förderung von Transformationsplänen besteht darin, Unternehmen dabei zu helfen, ihre eigene Umstellung auf eine Treibhausgasneutralität zu planen und umzusetzen. Ein Transformationsplan umfasst unter anderem einen Katalog mit spezifischen unternehmensspezifischen Maßnahmen, die eine erhebliche Senkung der Treibhausgasemissionen bewirken können.

Modul 6
Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Modul 6 fördert den Austausch bestehender Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl, bzw. mit Energieträgern aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) betrieben werden. Gefördert wird der Ersatz durch elektrische oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen. Nicht nur der Austausch, auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen sind dabei förderfähig.

Weitere
Fördermöglichkeiten

Die konkrete Förderfähigkeit und Förderhöhe ist von den jeweiligen Projektbedingungen und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbestimmungen abhängig.

Stand: August 2026.

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Christian Tille
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