Die Systemlösungen von YANMAR werden mit bis zu 45 %
der Investitionskosten BAFA-gefördert.
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NACH DER BUNDESFÖRDERUNG FÜR
EFFIZIENTE GEBÄUDE – EINZELMAßNAHMEN
(BEG-EM) ab dem 01.01.2021
Schon seit vielen Jahren können Nutzer von YANMAR-Gasmotorwärmepumpen die attraktive Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.
Mit dem neuesten Förderprogramm wird bei Bestandsgebäuden weiterhin nicht nur die Gasmotorwärmepumpe an sich, sondern alles, was der Wärmerzeugeranlage und dem gesamten Heizverteilsystem zuzuordnen ist, gefördert. Das beginnt bei den Planungskosten, geht über den Gasanschluss und die Montagekosten bis hin zur Inbetriebnahme – inkl. aller verwendeten Komponenten. Hinzu kommen die Deinstallation und Entsorgung der Altanlage. Neben der alleinigen Förderung der Wärmepumpenanlage kann man auch die Kombination mit einem Gas-Brennwertkessel fördern lassen.
Neu ist, dass nun nicht mehr nur Luft-Wasser-, sondern auch Luft-Luft-Systeme gefördert werden. Damit sind auch unsere VRF- und RLT-Kit-Lösungen förderfähig!
Bei Neubauten ist die Förderung gemäß der Richtlinienbausteine BEG-WG (Wohngebäude) und BEG-NWG (Nichtwohngebäude) systemisch aufgebaut.
Das neue Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ löste das Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ zum 01.01.2021 ab.
Es ist in drei Teile unterteilt, wobei zwei davon erst zum Sommer 2021 starten. Die beiden Programmteile „BEG WG“ (Wohngebäude) und „BEG NWG“ (Nichtwohngebäude) sind systemische Förderungen, d.h. sie befassen sich mit dem Gesamtgebäude inkl. der verbauten Technik und werden ab dem 01.07.2021 durch die kfW abgewickelt. Bis zu dem Zeitpunkt gelten die „alten“ kfW-Programme.
Der Teil „BEG EM“ befasst sich mit der Förderung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden und wird inhaltlich und organisatorisch, wie das letztjährige Programm, von der BAFA gehandelt.
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG)
und Nicht-Wohngebäuden (NWG)
Fördersatz
Fördersatz mit
Austausch Ölheizung
Fachplanung und
Baubegleitung
Heizungsanlagen
Gas-Hybridanlagen
Gas-Brennwertheizung
+
Wärmepumpe
30 %
40 %
50 %
Wärmepumpen
35 %
45 %
Allgemeine Daten:
Hinweis:
Für die Förderung einer „Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ ist
eine TPB (Technische Projektbeschreibung) eines EEE (Energie-Effizienz-
Experten) optional.
Kostenaufstellung der Anlagentechnik:
50.000 €
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Summe):
122.000 €
Fördersumme (35 % + 10 %)
54.900 €
Allgemeine Daten:
Hinweis:
Für die Förderung einer „Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ ist eine TPB
(Technische Projektbeschreibung) eines EEE (Energie-Effizienz-Experten) optional. Für
die Förderung von „Anlagentechnik (außer Heizung)“ ist diese TPB zwingend erforderlich.
Kostenaufstellung der Anlagentechnik:
125.000 €
7.000 €
9.000€
2.500 €
Anschaffung des Lüftungsgerätes
20.000 €
40.000 €
1.000 €
1.500 €
196.000 €
Anlagentechnik [gemäß Richtlinie 5.2 a) bis e)]:
62.500 €
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Summe):
258.500 €
68.600 €
12.500 €
Allgemeine Daten:
Hinweis:
Für die Förderung einer „Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ ist
eine TPB (Technische Projektbeschreibung) eines EEE (Energie-Effizienz-
Experten) optional.
Kostenaufstellung der Anlagentechnik:
50.000 €
(Transport, Unterkonstruktion, Kältemittelleitungen und Komponenten
bis hin zu den Innengeräten)
15.500€
(Innengeräte (Fancoils))
50.000 €
Summe der geplanten förderfähigen Kosten für Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung [gemäß Richtlinie 5.3 b) bis h)]:
Energetische Sanierungsmaßnahmen (Summe):
122.000 €
Fördersumme (35 %)
42.700 €
Die bisherige Kennziffer für die Energieeffizienz als Grundlage für die Förderung, die sogenannte Jahresarbeits- bzw. Jahresheizzahl (JAZ bzw. JHZ), wird mit der BEG erstmals mit der europäischen Kennziffer ηs,h (sprich: ETA s, h) harmonisiert. Das η (ETA) bezeichnet allgemein technisch die Effizienz, das s steht für „seasonal“, also saisonal (über das ganze Jahr betrachtet) und das h steht für Heizen.
Bei „Wärmepumpen – Beheizung über Wasser“ beträgt das ηs,h 126 %, bei „Wärmepumpen – Beheizung über Luft“ 150 %.
Die förderfähigen Anlagen müssen über einen Prüfnachweis/Effizienznachweis eines unabhängigen Instituts verfügen und werden nach Überprüfung durch das BAFA in einer Liste geführt und sind im Online-Antrag direkt auswählbar. Auch unsere Gasmotorwärmepumpen sind in dieser offiziellen Liste aufgeführt!
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne!
Zum 01.07.2021 gehen BEG WG und BEG NWG – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW an den Start. Damit für den Endkunden keine Förderlücke entsteht, können bis zum 30.06.2021 noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 267, 277, 278) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden.
Das Technologieeinführungsprogramm „EBS-Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) wird darüber hinaus neben der BEG auch weiterhin als eigenständige Förderung bestehen bleiben.
Es gibt viele unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die sich zudem häufig ändern. Es lohnt sich der Weg zu einem externen Berater, der aktuelles und fundiertes Wissen über die diversen Möglichkeiten hat. Um einen groben Überblick zu bekommen, kann man sich im Internet umschauen.