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Unsere Wärmepumpen

werden auch weiterhin BEG-gefördert

Wärmepumpen von YANMAR sind in mehrfacher Hinsicht zukunftsweisend. Sie überzeugen durch ihre hohe Effizienz, arbeiten mit natürlichen, klimaschonenden Kältemitteln und nutzen Umweltwärme als nachhaltige Energiequelle. Aus diesem Grund wird der Einbau unserer Wärmepumpen schon seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand gefördert. Das bleibt auch mit den 2024 geltenden Förderrichtlinien so – und die Bearbeitung der Förderanträge soll zukünftig sogar schneller werden.

Sollen unsere Wärmepumpen in einem Neubau zum Einsatz kommen, erfolgt eine umfassende Betrachtung nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude (BEG-WG bzw. BEG-NWG).

Geht es hingegen um die Modernisierung vorhandener Heizungsanlagen, greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). In diesem Rahmen können Sie für den Einbau einer YANMAR-Wärmepumpe einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 35 % erhalten. Der Wert ergibt sich aus einer Basisförderung zuzüglich eines Effizienzbonus, da unsere Anlagen ein natürliches Kältemittel verwenden.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Alle Maßnahmen zum Einbau eines neuen Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wahlweise mit einem Zuschuss und einem Kredit – bis zu einem Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro zudem zinsverbilligt – unterstützt.

Ab 2024 erhalten Personen, die eine klimafreundliche Heizung einbauen, eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Zusätzlich gibt es bis einschließlich 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch einer alten fossilen Heizung. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich erhalten einkommensabhängig einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel oder Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, wird ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent gewährt. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf jedoch 70 Prozent der Kosten nicht überschreiten.

Interne und öffentliche
Förderlisten

Während der Förderantrag nun bei der KfW zu stellen ist, obliegt die Einstufung einer Anlage als förderfähig weiterhin dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Aufgrund der vorgelegten Nachweise hat das BAFA unsere Wärmepumpen in seine interne Liste der förderfähigen Anlagen aufgenommen. Diese Liste ist nicht auf der Website des BAFA einsehbar.

NEUERUNGEN BEI DEN
Förderregeln

Die neuen Richtlinien für die BEG-EM sind parallel zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass der Förderantrag für Anlagen zur Wärmeerzeugung nun über die KfW gestellt wird. Dem Antrag beizufügen ist außerdem ein abgeschlossener Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen. Nach Erhalt der Förderzusage muss der Einbau innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten erfolgen.

Eine Besonderheit ist eine Übergangsregelung. Sie ergibt sich daraus, dass zunächst nur private Selbstnutzende im Einfamilienhaus einen Förderantrag stellen können, erst im weiteren Verlauf des Jahres 2024 wird der Kreis um Gruppen wie Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder Unternehmen erweitert. Bauherren in diesen Gruppen können den Heizungstausch aber schon jetzt beauftragen, bis zum 31. August 2024 umsetzen und bis zum 30. November 2024 nachträglich einen Förderantrag stellen. In diesem Fall erfolgt die Umsetzung auf eigenes Risiko, da kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.

Im Anschluss an den
Übergangszeitraum
treten mehrere wichtige
Neuerungen in Kraft
DARUM SOLLTE IHRE NEUE HEIZUNG
Eine Wärmepumpe von YANMAR sein:

ZUVERLÄSSIGE
TECHNIK

Hervorragende
Wirtschaftlichkeit

Umfassende
Nachhaltigkeit

Natürliches
Kältemittel

Attraktive
Förderung

Im Überblick
Die Förderung nach BEG-EM

Grundförderung

30 %

Effizienzbonus

5 %

Gesamtförderung *

35 %

Bewilligungszeitraum

36 Monate

Höchstgrenze bei Nichtwohngebäuden,
berechnet auf Basis der Nettogrundfläche

Euro/qm

> 150 bis 400 m²: 200 €/m²

> 400 bis 1000 m²: zusätzlich 120 €/m²

> 1000 m²: zusätzlich 80 €/m²

*Für private Selbstnutzer sind weitere Boni verfügbar.

Quelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
Stand 16. Januar 2024

Weitere
Fördermöglichkeiten

Neben der BEG sind zahlreiche weitere Förderangebote der öffentlichen Hand verfügbar, deren Konditionen sich häufig ändern können. Daher lohnt sich der Weg zu einer externen Beratung, die einen umfassenden Überblick über die aktuelle Förderlandschaft sowie einschlägiges Detailwissen hat. Eigene Recherchen im Internet können erste Anhaltspunkte zu den verfügbaren Optionen liefern.

Förderprogramm

Kälte- und Klimaanlagen

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 11. November 2022 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.

Im Rahmen des Förderprogramms können Sie für neu installierte YANMAR-Propan-Kaltwassersätze also eine attraktive Förderung vom BAFA beantragen: je Anlage bis zu 50 % der Aufwendungen und insgesamt bis zu 150.000 Euro. Förderfähig sind auch weitere Systemkomponenten wie z. B. Rückkühler und Kühlmöbel sowie die Ausführungsplanung.

Einen ersten Eindruck vermittelt der Förderrechner unter www.klimaschutz.de/förderrechner.

Update 23. Januar 2024: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.
Die Einreichung von Anträgen ist derzeit nicht möglich, da die Gültigkeit der Richtlinie am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und eine neue Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.
Wenn Sie bereits einen Antrag eingereicht haben, bitten wir um Geduld und Verständnis, da es unter anderem aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de umgehend informiert.
Quelle: BAFA
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