KWKG

KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGSGESETZ

Die ursprüngliche Fassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG, genauer: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung) ist am 01.04.2002 in Kraft getreten. Ihm voraus ging das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung vom 12.05.2000 als KWK-Vorschaltgesetz zur Bestandssicherung entsprechender Anlagen.

Nach diversen Novellierungen und Neufassungen ist die nun neueste Version seit dem 21.12.2020 in Kraft (KWKG 2020). Einige der beinhalteten Regelungen treten rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft, wobei für KWK-Anlagen hier in der Regel das Datum der Inbetriebnahme maßgeblich ist. Inhaltlich wurde der gesamte Förderdeckel von 1,5 Mrd. € auf 1,8 Mrd. € pro Kalenderjahr aufgestockt.

Das KWKG als solches regelt in Deutschland die Einspeisung und Vergütung des Strom aus sogenannten KWK-Anlagen. Für KWK-Anlagen bis 50 kWel bedeutet das konkret gegenüber dem abgelösten KWKG 2016 eine Verdopplung der KWK-Zuschläge bei gleichzeitiger Halbierung des Förderzeitraumes.

KWK-Zuschlag

Förderdauer

Pauschalierte Auszahlung der KWK-Zuschläge für kleine BHKW bis bis 2 kWel weiterhin möglich (60.000 Vbh, 4 ct/kWh), das entspricht einmalig 4.800 €.

Ziel: Anreiz zur flexiblen Fahrweise, insbesondere durch Leistungsmodulation. KWK-Anlagen können somit größer ausgelegt werden, um bspw. Spitzenlasten besser abzudecken.

Vergleich der KWK-Zuschläge KWKG 2016 mit KWKG 2020

Für BHKW, die vor dem Inkrafttreten des KWKG 2020 in Betrieb gegangen sind gilt exemplarisch (BHKW 50.0, IBN 01.01.2020 – Stichtag, rückwirkend, 100 % Stromselbstnutzung, 8.000 Vbh) folgendes:

Jahr

KWKG 2016

KWKG 2020

2020

16.000 €

32.000 €

2021

16.000 €

20.000 €

2022

16.000 €

20.000 €

2023

16.000 €

16.000 €

2024

16.000 €

16.000 €

2025

16.000 €

14.000 €

2026

16.000 €

2.000 €

2027

8.000 €

0 €

Summe

120.000 €

120.000 €

Die Zuschläge bleiben also am Ende identisch, aber die ursprüngliche Amortisation erfolgt früher, da die KWK-Zuschläge schneller vergütet werden.

BEISPIELPROJEKT:

Eckdaten: Kessel vorhanden, Wärmebedarf gesamt: 180.000 kWh, Strombedarf: 80.000 kWh

Einbezogene Kosten bei der Amortisation:

ERSPARNIS (KUMULIERT) KWKG 2016:

ERSPARNIS (KUMULIERT) KWKG 2020:

Ergebnis
Man erkennt, dass man nach dem neuen KWKG 2020 tendenziell das größere BHKW aufgrund der höheren Ersparnis wählt.

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