Startseite » Lösungen » F-Gas-Verordnung
Die neue F-Gas-Verordnung ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors. Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:
- Weitere schrittweise Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) ,
- Erlass weiterer Verwendungs- und Inverkehrbringensverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind,
- Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.
Mit der F-Gas-Verordnung soll insbesondere ein Anreiz zur Verwendung von Alternativen anstelle von F-Gasen geschaffen werden.
Als Folge des Inkrafttretens der F-Gas-Verordnung von 2014 hat die Bundesregierung die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) überarbeitet und Sanktionsvorschriften durch Ergänzung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) erlassen. Beide Verordnungen werden zeitnah an die neue EU-Verordnung angepasst.
(Quelle: Umweltbundesamt)
INVERKEHRBRINGUNGSVERBOTE
Die in der aktualisierten F-Gas-Verordnung 2024 neu definierten Inverkehrbringungsverbote sehen im Detail wie folgt aus:

FÜR KÄLTEANLAGEN

FÜR KALTWASSERSÄTZE

Neben den vorgenannten Inverkehrbringungsverboten wurden zudem Beschränkungen für die Verwendung von Frischware im Bereich Service und Wartung vereinbart. Ausnahmen gelten für recyceltes und aufbereitetes Kältemittel.

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