F-Gas-Verordnung
DIE EU-F-GAS-VERORDNUNG (EU) 2024/573

Seit dem 11. März 2024 gilt die neue europäische F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573. Sie verschärft die Vorgaben für fluorierte Treibhausgase und beschleunigt den Übergang zu klimafreundlicheren Kältemitteln.
Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • Schrittweises Auslaufen der HFKW-Quoten bis 2050
  • Weitere Verbote und GWP-Grenzwerte für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanwendungen
  • Strengere Anforderungen an Emissionsvermeidung, Dichtheitsprüfungen, Rückgewinnung, Zertifizierung und Kennzeichnung

Damit gewinnen Kältemittel mit sehr niedrigem Treibhauspotenzial zunehmend an Bedeutung. Natürliche Kältemittel wie Propan (R290), Isobutan (R600a) und CO₂ (R744) bieten hierfür eine langfristig attraktive Alternative.

Erklärung der aktuellsten F-Gas-Verordnung vom 01.01.2024

INVERKEHRBRINGUNGSVERBOTE

Die in der aktualisierten F-Gas-Verordnung 2024 neu definierten Inverkehrbringungsverbote sehen im Detail wie folgt aus:

FÜR KLIMAANLAGEN UND WÄRMEPUMPEN
Infografik F-Gas-Verordnung für Klimaanlagen und Wärmepumpen ab 2024

FÜR KÄLTEANLAGEN

Infografik F-Gas-Verordnung für Kälteanlagen ab 2024

FÜR KALTWASSERSÄTZE

Infografik F-Gas-Verordnung für Kaltwassersätze ab 2024

Neben den vorgenannten Inverkehrbringungsverboten wurden zudem Beschränkungen für die Verwendung von Frischware im Bereich Service und Wartung vereinbart. Ausnahmen gelten für recyceltes und aufbereitetes Kältemittel.

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